Niko, wie bewertest Du das Verhandlungsergebnis?

Wir sind froh, dass nun wieder eine rechtliche Grundlage für den Betrieb unserer Schiffe existiert. Wichtige Regeln der alten Richtlinie waren von Gerichten für ungültig erklärt worden, so dass eine Überarbeitung dringend nötig gewesen ist. Neben den notwendigen Konkretisierungen und Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik wollte das Bundesministerium leider noch allerhand neue Auflagen erlassen. Die Gesprächsführung des Ministeriums mit den Betreibern und dem GSHW als Dachverband war dabei nicht immer optimal. Erst nach vielen Protesten konnten wir im Herbst 2017 auf eine Verhandlungsebene zurückkehren. Der Bundesminister Christian Schmidt (CSU) zeigte ernsthaftes Interesse am Erhalt der Traditionsschiffe, so dass wir noch viele Punkte im Guten klären konnten.

Es wurde vom Ministerium klar gemacht, dass die baulichen Vorgaben eine Idealvorstellung darstellen, die aber kein Schiff der Traditionsschiffflotte im vollen Umfang erfüllen kann. Dementsprechend können die Besichtigungsstellen Ausnahmen festlegen, die dann auch dauerhaft festgeschrieben werden. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt gewesen. Herauszuheben sind außerdem das Förderprogramm für Umbauten in Höhe von 20 bis 50 Millionen EUR sowie die Einsetzung einer Ombudsstelle mit Frau Dr. Wilms und Herrn Prof. Ehlers, die im Konfliktfall mit den Besichtigungsstellen vermitteln sollen.

Was bedeutet das für unsere CLIPPER-Schiffe?

Unsere Holzschiffe haben ein Zeugnis bis 2022, die Johann Smidt eines bis 2019. Erst mit der Verlängerung bzw. Neubeantragung nach neuer Verordnung gelten die neuen Vorschriften für das jeweilige Schiff. Allerdings müssen nicht alle Umbauten sofort erfolgen, sondern erst zur Zwischenbesichtigung 2,5 Jahre nach der erneuten Beantragung. Wir haben also viel Zeit, unsere Schiffe technisch auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Die Schiffsverantwortlichen sind bereits dabei, sich einen Überblick über die notwendigen Arbeiten zu verschaffen. Für die nächste Winterarbeiter-Saison müssen wir die entsprechenden Arbeiten planen. Ich hoffe, dass dann auch der Fördertopf schon bereitsteht.

Die neue Verordnung macht nun auch erstmals Vorgaben für die Besatzung. Was heißt das für unsere Stamm-Crews?

Das ist richtig. Die Mindestbesatzung, das sind bei uns in der Regel Kapitän, Erster Steuermann und Maschinist, müssen ihre körperliche Eignung mit der Seediensttauglichkeit nachweisen. Diese kann nur von speziellen Ärzten ausgestellt werden und gilt für zwei Jahre. Wir werden hier mit anderen Vereinen schauen, wie sich das in der Praxis umsetzen lässt.

In der Verordnung gibt es auch Vorgaben für den Bordbetrieb und die Dokumentation des Bordbetriebs. Auch hier werden wir unsere Stamm-Crews entsprechend unterstützen und über Neuerungen informieren. Das ist das aber noch alles Zukunftsmusik.  

Und zuletzt muss der Kapitän oder ein anderes Crewmitglied medizinische Kenntnisse nachweisen. Dafür gibt es spezielle Fortbildungen, die alle fünf Jahre aufgefrischt werden müssen. Auch hier werden wir geeignete Angebote mit anderen Vereinen entwickeln.

Bei der Brandbekämpfung konnten wir einige Regelungen abschwächen, die den Betrieb mit ehrenamtlicher Stammbesatzung de facto unmöglich gemacht hätten. Nun werden wir uns die neuen Regeln genau anschauen und unser Ausbildungsprogramm anpassen.

Um diese Themen zu diskutieren, haben wir dieses Jahr vor der Jahreshauptversammlung alle Stammcrewmitglieder zu einem Treffen eingeladen. In den letzten Jahren hat CLIPPER ein Ausbildungsprogramm für neue Steuerleute und Maschine entwickelt, nun müssen wir ein Fortbildungsprogramm für unsere ehrenamtlichen Crew-Mitglieder in Angriff nehmen.

Was heißt das für die Zukunft von CLIPPER?

Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit mit den Besichtigungsstellen gut verläuft, denn nur dann können die Schiffe eine neue Zulassung erhalten. Wir haben gute Schiffe in einem guten Zustand, aber keines unserer Schiffe kann alle Anforderungen erfüllen. Wir werden in den nächsten Jahren beobachten, wie sich die Praxis entwickelt. Für Probleme gibt es die bereits erwähnte Ombudsstelle. Auch das Ministerium möchte eine "atmende Verordnung", also eine Verordnung, die noch an die Realität angepasst werden kann. Dazu wird es weitere Gesprächsrunden zwischen Ministerium und den Verbänden geben.

Ich sehe unseren Verein gut aufgestellt. Wir haben Schiffs- und Maschinenverantwortliche, die eine tolle Arbeit auf einem hohen Niveau leisten. Wir haben ein prima Team, das sich vorbildlich um den Bereich Ausbildung kümmert, um Nachwuchs für unsere Stammcrews zu gewinnen. Ich bin mir sicher, dass wir die technischen Herausforderungen und den Einstieg in die Fortbildung unserer Stammbesatzungen hinbekommen werden.

Unsere Schiffe werden also noch lange mit Jugendlichen und junggebliebenen Erwachsenen in See stechen.