In den letzten Jahren hat dieses Thema, eine neue Verordnung zur Schiffssicherheit von Traditionsschiffen, nicht nur an der Küste für viel Aufregung und Unruhe gesorgt. Diese neue VO wurde notwendig, da nach der bisherigen Richtlinie die meisten Traditionsschiffe nicht mehr zulassungsfähig waren. Daher hat sich auch die GSHW in dieses Thema intensiv eingebracht.
Nachdem wir alle im Sommer 2016 einen Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhielten, war die ganze Szene entsetzt. Mit diesem Entwurf konnten und wollten wir nicht leben. Allerdings war das BMVI bis zum November 2017 nicht bereit, nennenswerte Änderungen einzuarbeiten. Erst der gesamte politische Druck der Öffentlichkeit, der von den Traditionsschiffsverbänden, den Ministerien der Nordländer und anderen Politikern, den Medien und vielen anderen erzeugt wurde, sowie der Wechsel von Minister Dobrindt zu Minister Schmidt führten im BMVI zu einem Umdenken. Allen Beteiligten gebührt hier unser großer Dank.
Im November und Dezember 2017 gab es dann drei Arbeitsgruppensitzungen beim BMVI, in denen die gesamte VO gemeinsam mit den Verbänden (AGDM, GSHW) sowie den Einzelteilnehmern MUH Oevelgönne und Stiftung Hamburg Maritim überarbeitet wurde. Dies führte zu einem Entwurf, der uns zwar nicht begeisterte und Bauchschmerzen hinterließ, mit dem wir vorläufig leben können. Aber auch nur, wenn zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss der zugesagte Fördertopf auch kommen, aus dem die auf Grund der neuen VO notwendigen Umbauten bezahlt werden, zum anderen muss auch zukünftig die BG Verkehr von den in der VO beschriebenen möglichen Ausnahmen und damit von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Dann und nur dann können wir mit allen Schiffen weiterfahren.
Was bedeutet das für uns: Grundsätzlich müssen wir die Anforderungen der neuen VO erst nach Ablauf unserer derzeitigen Sicherheitszeugnisse erfüllen. Danach haben wir weitere 2,5 Jahre Zeit, die erforderlichen baulichen Veränderungen herbeizuführen.
Für unsere Stammbesatzungen kommt neu hinzu, dass der Kapitän, der 1. Steuermann und der Maschinist jedes Törns innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der neuen VO (vermutlich Mai/Juni 2018) im Besitz eines Seediensttauglichkeitszeugnisses sein müssen. Auch muss dann auf jedem Schiff unter anderem eine Person an Bord eine Ausbildung gemäß der Maritimen Medizin VO (kleiner Lehrgang, 1 Wochenende) absolviert haben. Die GSHW versucht zurzeit derartige Lehrgänge für alle Betreiber zu organisieren.
Ich meine, wir haben aus einem schlechten Entwurf noch das Beste herausgeholt, so dass wir auf der Grundlage unserer Sachkunde und Uneigennützigkeit die Traditionsschiffsszene unbesorgt in die Zukunft begleiten können.
Wie geht es weiter:
- Es ist vereinbart, dass regelmäßig Arbeitsgruppensitzungen mit dem BMVI stattfinden werden, die die Umsetzung der VO begleiten sollen. Partikularinteressen sollten nicht Bestandteil der Arbeitsgespräche sein.
- Es wird ein Ombudsmann installiert, an den sich Betreiber wenden können, wenn es Probleme mit der Zeugniserteilung gibt. Dieser wird nicht bei der BG Verkehr sondern beim Wasser- und Schifffahrtsamt angedockt.
- Eine Förderrichtlinie wird derzeit gemeinsam mit dem BMVI erstellt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die sachliche Beurteilung der Anträge von einer gemeinsamen Kommission der drei großen Verbände (AGDM, GSTU und GSHW) durchgeführt wird.
Die GSHW wird diesen Prozess weiter begleiten. Wir stehen dafür, dass die Interessen aller Betreiber so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Es gibt noch viel zu tun. Packen wir es an.
Der GSHW-Vorstand
Matthias Westermann - Nikolaus Kern - Thomas Hoppe - Gerhard Bialek
Links:
- Schiffssicherheitsverodnung
- Anhang 1a (für Traditionsschiffe siehe Teil 3)