1. Anmeldung:
 Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Mit der unterschriebenen Anmeldung wird von dem Anmeldenden oder seinem gesetzlichen Vertreter die Mitgliedschaft beantragt und anerkannt, dass das Schiff vom Verein CLIPPER satzungsgemäß allein zur Erfüllung ideeller Zwecke und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Anmeldende unterwirft sich als reguläres Crewmitglied der Bordordnung und den Anweisungen der Schiffsführung. Er erkennt an, daß die Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsführung bezüglich der Sicherheit des Schiffes  wie etwa die Nichtbefolgung des Rauchverbotes unter Deck  oder Zuwiderhandlungen gegen die Zollbestimmungen zum Ausschluss von der Weiterreise führen kann. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch CLIPPER wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich.
2. Mitgliedschaft:
Die Teilnahme an einem Segeltörn setzt die Mitgliedschaft im Verein CLIPPER voraus. Die Mitgliedschaft wird unabhängig von dieser Anmeldung auf unbestimmte Zeit beantragt.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt laut Beitragsordung ab 2017:
für alle die erstmalig an einem CLIPPER-Törn teilnehmen:   € 20*
bis zum 27. Lebensjahr: € 40*
ab 28. Lebensjahr für alle: € 95*
Ehepartner eines vollzahlenden Mitglieds (auf Antrag):  € 70*
Familienmitgliedschaft (auf Antrag - zwei Erwachsene und alle eig. Kinder bis zum 27. Lebensjahr): € 175*
Juristische Personen: € 350 
Schulklassen pro Teilnehmer im ersten Beitragsjahr € 15 
*Zusatzbeitrag bei Nicht-Teilnahme am Lastschrifteinzugs­verfahren:   € 10 
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. November zum Ende des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Eine vorliegende Lastschrifteinzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft.
3. Törnbeitrag:
Die in der Törnrechnung ausgewiesene Anzahlung muß spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung, der restliche Törnbeitrag spätestens 8 Wochen vor Beginn des Segeltörns bei uns eingegangen sein. Die Bankverbindung ist der Törn-Bestätigung zu entnehmen. Zur Sicherung des Reisepreises hat CLIPPER eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Mit Zugang der Reisebestätigung wird dem Törnteilnehmer ein Sicherungsschein übermittelt, der ihm einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer einräumt. CLIPPER behält sich vor, personenbezogene Zuschläge (z. B. Treibstoff-, Sicherheitszuschlag) den Törnteilnehmern in Rechnung zu stellen.
4. Rücktritt durch den Anmeldenden:
Bei Rücktritt von einem bestätigten Segeltörn bis 8 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn werden 50 %, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn 75 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen werden 90 % des Törnbeitrages einbehalten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn CLIPPER DJS e.V. einen höheren oder der Anmeldende keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.
5. Törnausfall:
Sollte aus irgendeinem Grunde der Segeltörn (wie z.B. Schäden am Schiff, höhere Gewalt) annulliert werden müssen, wird der Törnbeitrag zurückgezahlt. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
6. Mindestteilnehmerzahl:
Ein Segeltörn setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 regulären Crewmitgliedern voraus. Der Verein behält sich eine Reiseabsage bei Unterschreiten dieser Zahl vor.
7. Änderung des Törnplans:
Der Verein und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie des Fahrtgebietes vorzunehmen, falls dieses aus nautischen Gründen oder Gründen der Schiffssicherheit notwendig wird. Ebenso können aus diesen Gründen Törns zusammengelegt oder geteilt und eine Änderung der Route vorgenommen werden. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden.
8. Leistungen:
Mit den Törnbeiträgen wird die materielle Grundlage für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft geschaffen sowie entsprechende Unterkunft an Bord und Verpflegung abgegolten. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs von CLIPPER. Für alle Gruppenfahrten vom Treffpunkt zum Liegeplatz des Schiffes, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit dem Törnbeitrag berechnet werden, tritt CLIPPER nur als Vermittler auf. Träger ist ausnahmslos die jeweilige Transportgesellschaft. Transferzeiten sind unverbindliche Informationen. Clipper übernimmt hierfür keine Gewähr.
9. Gesundheit des regulären Crewmitgliedes:
Es wird versichert, dass der angemeldete Teilnehmer organisch gesund und den körperlichen Anstrengungen eines Segeltörns gewachsen ist und nicht an einer ansteckenden oder Anfall-Krankheit (z. B. Epilepsie) leidet. Er muß mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können. Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden. Auf Mängel im Farbunterscheidungsvermögen und Hörfehler muß bei der Anmeldung und gegenüber dem Kapitän zu Beginn des Segeltörns aufmerksam gemacht werden.
10. Mindestalter:
Jeder Teilnehmer muß mindestens 15 Jahre alt sein.
11. Versicherungen:
Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung für die Törnteilnehmer besteht nicht. Es wird der Abschluss einer Freizeitunfall- und Krankenversicherung sowie einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung empfohlen. Eine normale Krankenversicherung schließt einen Rücktransport zum Heimatort nicht ein.
Für das Abhandenkommen von Gepäck, Wertgegenständen und Geld wird nicht gehaftet. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
12. Aufenthalt an Bord:
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung als reguläres Crewmitglied. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheits­vorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages heimgeschickt werden. Das gilt auch bei Anwendung von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt.
Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet. Dem Verein entstehende Schäden bei Missachtung gehen zu Lasten des Törnteilnehmers.
13. Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung von CLIPPER für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mitseglers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit CLIPPER für einen dem Mitsegler entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. - Für alle Schadenersatzansprüche gegen CLIPPER aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CLIPPER bei Personenschäden bis 6.000 € je Mitsegler und Segeltörn. - Gelten für die von einem anderen Leistungsträger erbrachte Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadenersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich CLIPPER gegenüber dem Mitsegler hierauf berufen.
14. Datenschutz:
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden zur Abwicklung mit EDV verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz gem. EU-DGSVO ist gewährleistet. Dieser ist auf unser Internetseite www.cliper-djs.org beschrieben.
 
Stand: 06.01.2022